Aktuelle Emissionsgrenzwerte
nach der 44. BImSchV
Es gibt neue Grenzwerte für Anlagenbetreiber die der 44.BImSchV unterliegen.
Was heißt das für die Betreiber mittelgroßer Gasturbinen-, Feuerungs- und Verbrennungsanlagen?
Es gibt schäfere Grenzwerte zu kürzeren Messintervallen.
Zudem gibt es Pflichten Dokumentationen und Meldungen nachzuweisen.
Betreiber sind dazu verpflichtet den kontinuierlichen, effektiven Betrieb der Abgasreinigungsanlage nachzuweisen. Dazu gehört die Dokumentation folgender Punkte:
• Betriebsstunden (jedes BHKWs)
• Art und Menge des Brennstoffs
• Ausfälle und Störungen
• Messberichte über Einzelmessungen
• Überwachungsergebnisse
• NOx Überwachung als Tagesmittelwert bei Gas-Otto-Motoren
Dazu gehört außerdem die Einrichtung geeigneter Messpunkte mit regelmäßiger Funktionsprüfung und kalibirierung und die Mittteilung der Berichte zur entsprechenden Behörde innhalb von 12 Wochen.
Verplombung nach VDMA 6299
Stellen Sie sicher, dass Sie den effektiven kontinuierlichen Katalysatorbetrieb nachweisen – als zertifizierter Partner von AIR-SONIC:
• Weisen Sie den effektiven Betrieb des Katalysators gemäß den Anforderungen der 44. BImSchV nach – mit Hilfe unserer Plombe
o Nicht zerstörungsfrei entfernbar
o Manipulationssicher
• Die Plombe wird zu all unseren Katalysatoren mitgeliefert – mit folgenden Daten:
o Seriennummer des Katalysators
o Typ des Katalysators
• Lassen Sie sich durch uns zertifizieren, die Verplombung vorzunehmen – Erhalten Sie das offizielle „AIR-SONIC-Zertifikat“
Vertrauen Sie auf AIR-SONIC – Ihr Partner und Experte in Sachen Abgasnachbehandlung.
Bei offenen Fragen oder Interesse stehen wir gerne zur Verfügung!